Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

AF Elektrotechnik GmbH & Co KG

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Lieferungs- und Leistungsbedingungen sind verbindlich für sämtliche Lieferungen und Leistungen der AF Elektrotechnik. Sie besitzen uneingeschränkte Geltung gegenüber Nicht-Verbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB und - soweit gem. § 305 ff. BGB zulässig - auch gegenüber Verbrauchern. Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden grundsätzlich nicht Bestandteil von uns geschlossener Verträge, es sei denn, anderes wurde vor Vertragsschluss schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

 

Die nachstehenden Bedingungen bestimmen auch dann den Vertragsinhalt, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers vorbehaltlos liefern. 

 

Ist der Besteller als Unternehmer oder freiberuflich im baugewerblichen Bereich tätig, gelten für sämtliche von uns auszuführenden Bau- und insbesondere Montageleistungen auch die Bestimmungen der VOB Teil B und C in der zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Fassung gleichviel, ob die Leistung durch uns oder von uns beauftragte Unternehmen ausgeführt wird.

 

2. Angebote

In Katalogen und Verkaufsunterlagen gleich in welcher Art der Veröffentlichung aufgeführte Preisangaben und Angebote sind stets unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet. 

 

Verbindliche Aufträge kommen ausschließlich durch schriftliche Bestätigung unsererseits zustande. Auftragsbestätigungen sind verbindlich, wenn der Besteller nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich widerspricht. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle unverzüglicher Lieferung oder Ausführung auch der Lieferschein oder Rechnung. 

 

Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zwingend der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt ausdrücklich auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

3. Lieferung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind von uns mitgeteilte Liefer- und Ausführungsfristen unverbindlich und annähernd. Fest vereinbarte Lieferfristen bedürfen zwingend der Schriftform. Sie beginnen nicht vor endgültiger Klärung der technischen Fragen zu laufen. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist keinesfalls vor Eingang der Anzahlung bei uns.

 

Wünsche des Kunden bezüglich der Lieferfristen und –termine begründen keine verbindliche Lieferfrist, auch wenn wir bemüht sind, diesen Wünschen nachzukommen.

 

Lieferfristen verlängern sich ohne zusätzliche Vereinbarung im Falle, dass wir aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen oder Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten (Beginn und Ende solcher Hindernisse teilen wir schnellstmöglich mit) nicht in der Lage sind zu liefern. Dies gilt ebenfalls, wenn der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller in laufender Geschäftsverbindung aus anderen Einzelvorfällen sich im Verzug befindet. 

 

Für die rechtzeitige Lieferung vertreten wir nur eigenes Verschulden sowie das unserer Erfüllungsgehilfen. Verschulden unserer Lieferanten verpflichtet uns nicht zum Schadenersatz. Beide Teile sind berechtigt, von dem jeweils anderen Teil die Erklärung zu verlangen ob in einem solchem Falle der Lieferverzögerung ein Rücktritt vom Vertrage oder die Lieferung verlangt wird. Teillieferungen sind, soweit zumutbar zulässig.

 

4.Arbeits- und Wegekosten

Unsere üblichen Arbeitszeiten liegen von Montag bis Freitag, jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr. Für Leistungen außerhalb dieser Zeiten berechnen wir die üblichen Zuschläge. Wegekosten werden von uns grundsätzlich nach aufgewendeter Zeit (Personal) und Strecke (Fahrzeugkosten) in Ansatz gebracht. Rüstzeiten werden als Arbeitszeit berechnet.

 

5. Gefahrübergang bei Versand 

Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Mit Übergabe an den Transporteur gleichgültig ob vom Besteller, Hersteller oder uns beauftragt, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teil- sowie Frankolieferungen. Bei Auslieferung mit eigenen Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an der vom Besteller angeordneten Stelle zum Abladen bereitsteht.

 

Abladetätigkeiten werden von unseren Mitarbeitern grundsätzlich nicht vorgenommen. Der Besteller ist verantwortlich dafür, dass geeignete Arbeitskräfte und Hilfswerkzeuge zur Verfügung stehen, da das Abladen bereits in die Gefahr des Bestellers fällt. 

 

Ist unser Personal auf Wunsch des Bestellers beim Abladen behilflich, so handelt dieses Personal in diesem Falle als Erfüllungsgehilfe des Bestellers.

 

Die Wahl der Versandart steht uns zu. Wir berücksichtigen Wünsche des Bestellers nach Möglichkeit.  Verzögert sich der Versand aus Gründen die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit der Übernahme in das Lager wird die Warenrechnung unmittelbar fällig. 

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen     

Unsere Preise gelten netto ab Lager. Kosten für Fracht, Verpackung und Versand sowie der jeweils zum Zeitpunkt der Aufführung anfallenden Mehrwertsteuer sind hinzuzurechnen. 

 

Unsere im Angebot ausgewiesenen Preise sind verbindlich, sofern Lieferung innerhalb vier Monaten erfolgt. Bei längerer Lieferfrist ist gegebenenfalls unter Berücksichtigung erfolgter Preissteigerungen ein neuer Preis zu vereinbaren. 

 

Unsere Materialpreise verstehen sich – soweit nicht anders ausgewiesen - ohne Planung, Aufstellkosten, Anschlussarbeiten und die Inbetriebnahme

 

Bei Teillieferungen sind wir stets berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen. Einer besonderen Vereinbarung hierzu bedarf es nicht. Rechnungen werden mit Zugang fällig. Der Besteller gerät in Verzug, soweit nicht innerhalb 30 Tagen nach Rechnungszugang gem. § 286 BGB Zahlung geleistet wird. 

 

Mangels anderweitiger Bestimmung wird jedwede Zahlung zunächst auf die längst laufende offene Verbindlichkeit sowie hierauf entfallender Zinsen verrechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges behalten wir uns vor, zukünftige Lieferungen von Zahlung per Vorkasse abhängig zu machen.

 

Die Aufrechnung ist zulässig ausschließlich mit uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ansonsten ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferter Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei uns. Im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, solange nicht sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung ausgeglichen sind. Veräußert der Besteller die Ware weiter oder verarbeitet diese, so steht uns die hieraus entstehende Forderung des Bestellers gegenüber seinem Kunden in Höhe der uns zustehenden Forderung zu (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

 

Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges von dem Besteller Auskunft zu verlangen, an wen die unter Eigentumsvorbehalt stehende Lieferung weitergeliefert worden ist und sind weiterhin berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt dem Kunden des Bestellers anzuzeigen und den uns zustehenden Teil der Forderung unmittelbar gegenüber dem Kunden geltend zu machen. 

 

8. Gewährleistung

Unsere Gewährleistung beschränkt sich gegenüber gewerblich Tätigen Bestellern entsprechend nachfolgender Bestimmungen. Ist der Besteller Endverbraucher, so finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.

 

Der Besteller ist verpflichtet, jegliche Lieferung in allen Stücken und Einzelteilen bei Gefahrübergang auf Beschädigungen zu untersuchen. Unterlässt er dies, auch fahrlässig, ist es ihm verwehrt, sich auf Gewährleistungsrechte zu berufen. 

 

Der Besteller ist verpflichtet, jeglichen bei Gefahrübergang erkennbaren Mangel oder Beschädigung unmittelbar schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Verspätet eingegangene Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden. 

 

Stellt der Besteller Mängel fest, so darf er die mangelhafte Ware nicht weiter veräußern oder verwenden, sondern hat diese aufzubewahren und uns die Möglichkeit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen und zu überprüfen. 

 

Für den Fall der berechtigten Reklamation behalten wir uns vor, unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der Art des Mangels die Art der Nacherfüllung einseitig festzulegen. Wir haften für Sachmängel soweit gesetzlich zulässig für längstens 12 Monate ab Gefahrübergang. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung wegen Vorsatzes.

 

Für bauseits gestellte Materialien übernehmen wir keinerlei Verantwortung und Haftung, es sei denn, die Mangelhaftigkeit oder fehlende Eignung sind offensichtlich und äußerlich erkennbar.

 

9. Datenschutz

Wir erheben im Rahmen unserer Geschäftsprozesse die Daten unserer Kunden soweit zur Bearbeitung der Geschäftsbeziehung notwendig. Personenbezogene Daten verarbeiten wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere werden Daten von uns nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeleitet, soweit nicht für die Erfüllung der Geschäftsbeziehung notwendig. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung EU erfüllt.

 

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist stets der Sitz unserer Firma. Der Sitz unserer Firma bestimmt auch den Gerichtsstand, soweit zulässig. Wir sind jedoch jeder Zeit berechtigt, den Besteller an seinem Gerichtsstand zu verklagen. 

 

11. Anzuwendendes Recht

Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach den rechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

12. Besondere Bestimmungen für Leistungen an Verbraucher

Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass für den Kauf gebrauchter Ware wir unsere Gewährleistungspflicht auf 12 Monate ab Gefahrübergang beschränken, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist 

 

Der Besteller wird insoweit auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis mit Zugang der Rechnung sofort fällig ist. Damit gerät der Besteller spätestens nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. 

 

Es ergibt sich beim Verzug ein Anspruch unsererseits aus § 288 Abs. 1 (247) BGB 

 

Im Übrigen gelten für Werkleistungen die gesetzlichen Bestimmungen der § 631 ff. BGB.

 

Wird ein Werkvertrag mit Verbrauchern außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen, so steht dem Auftraggeber nach EGBGB 246a §§ 1ff ein Widerrufsrecht zu. Dieses Recht kann der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ausüben. Der Widerruf ist formfrei, sollte jedoch tunlichst in Textform erfolgen, per Brief, Fax oder E-Mail. Für die Rechtzeitigkeit kommt es allein auf die rechtzeitige Erklärung an. Haben wir die beauftragten Leistungen vollständig vor Fristablauf ausgeführt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Haben wir die Leistungen bereits teilweise ausgeführt, steht uns im Falle des Widerrufs ein Wertersatz für die erbrachten Leistungen zu.

 

Soweit es sich aufgrund der uns in Auftrag gegebenen Leistung um einen Verbraucherbauvertrag handelt, gelten für diesen die Bestimmungen der §§ 650a ff BGB.

 

13. Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ist oder sind sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die wirksam ist und der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten geschäftlichen Zweck am Nächsten kommt.

 

Stand 10.04.2018